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Die Überprüfung der Kenntnisse und Fertigkeiten der besonderen Notfallkompetenz Intubation ist laut Sanitätergesetz alle 2 Jahre vorgeschrieben. Anhand verschiedener Reanimationsszenarien werden die Kenntnisse der endotrachealen Intubation und der Verwendung des Larynxtubus überprüft.
Voraussetzungen:
positiver Abschluss der Ausbildung Notfallkompetenz Beatmung und Intubation
Kursgebühr: 150,00 EUR
gemäß § 51 Sanitätergesetz