Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Johanniter Österreich Ausbildung
und Forschung gemeinnützige GmbH, 1210 Wien, 389613 k, HG Wien
(idF kurz „Johanniter“)

1.    Anmeldung

1.1.    Die Anmeldung für Kurse kann via Onlineformular auf der Webseite www.johanniter.at, persönlich oder per Telefon erfolgen und gilt mit Versand der Anmeldebestätigung als verbindlich. Die Anmeldung wird den Interessent:innen elektronisch per Email oder, falls keine Email Adresse verfügbar ist, schriftlich im Postwege bestätigt.
1.2.    Die Anmeldung muss mindestens enthalten: Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Geschlecht, Wohnadresse, Kontaktmöglichkeit (Telefon und/oder E-Mail-Adresse) sowie die Kursnummer. Bei Onlineanmeldung ist auch die Angabe der Zahlungsart und der E-Mail-Adresse nötig.
1.3.    Für einzelne Kurse (insbesondere Kurse zur Ausbildung von Sanitäter:innen gemäß Sanitäter:innengesetz, Ausbildungen gemäß Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, Ausbildung für Sozialbetreuungsberufe) gelten gesonderte Aufnahmebestimmungen und vorzulegende Unterlagen, die auf der Webseite der Johanniter angeführt sind oder über die das Kursbüro im Detail informiert. Eine Anmeldung für das Aufnahmeverfahren ist via Onlineformular auf der Webseite möglich.
1.4.    Jegliche Datenänderung ist umgehend schriftlich (auch per Mail) oder persönlich zu melden.
1.5.    Umbuchungen und Stornierungen können nur mit Brief oder E-Mail entgegengenommen werden.

2.    Teilnehmer:innenzahl

Die Johanniter können bei Nichterreichen der erforderlichen Mindestteilnehmer:innenzahl oder aus einem anderen wichtigen Grund die Durchführung der Veranstaltung absagen. Sie werden sich in diesem Falle um einen kurzfristigen Ersatztermin bemühen. Die Absage erfolgt an die bei Anmeldung hinterlassene E-Mail-Adresse, Fax- oder Telefonnummer. Bereits von Teilnehmer: innen oder von einem Dritten geleistete Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche gleich welcher Art oder der Ersatz von vergeblichen Aufwendungen und sonstigen Nachteilen, sind ausgeschlossen.

3.    Änderungen

Ein Wechsel der Vortragenden, Änderungen des Veranstaltungsorts, des Veranstaltungsablaufs, einzelner Kursinhalte oder der Zahl der Unterrichtseinheiten berechtigen Teilnehmende nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Entgelts. Dies gilt nur, soweit die Änderungen zumutbar sind und ein sachlicher Grund (technische Entwicklungen, Änderungen der Rechtsnormen oder sonstige wichtige Gründe) dafür vorhanden ist. Die Teilnehmer:innen werden in geeigneter Weise davon informiert. Die Johanniter sind außerdem befugt, zur Erfüllung der übernommenen Verpflichtungen, Drittunternehmen zu beauftragen. Hierdurch kommt kein Vertragsverhältnis zwischen Teilnehmer:innen und Drittunternehmen zustande.

4.    Kurskosten, Zahlungsbedingungen

4.1.    Alle genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, inklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses angeführten Kurskosten sind jedenfalls bis zum Kursabschluss gültig.
4.2.    In den anfallenden Lehrgangskosten sind Vortragshonorare und Unterrichtsmaterialien (bei Firmen- oder Gruppen-Kursen auch die Anlieferung und Abholung der Materialien an bzw. von deren Standorten), die Zeugnisausstellung sowie ggf. Unterlagen für die Teilnehmer:innen enthalten. Weitere Leistungen werden von den Lehrgangskosten nicht abgedeckt. Bei bestimmten Kursen können separate Einschreibung, Ausbildungsunterlagen und Prüfungskosten anfallen, worüber Teilnehmer:innen vor der Anmeldung informiert werden.

4.3.    Die Kurskosten sind im Zuge der Anmeldung online (zB Kreditkarte, Paypal), per Überweisung vor Kursbeginn oder spätestens zu Beginn des Kurses in bar bis maximal EUR 100,00 bzw. je nach Verfügbarkeit am Kursort auch per Bankomat- oder Kreditkarte zu begleichen. Sollten die Kurskosten vorweg mittels Überweisung beglichen worden sein, muss die Zahlung zu Kursbeginn dokumentiert werden (Kopie des Überweisungsbelegs, Zahlscheinabschnitt etc.).

4.4.    Sollte die jeweilige Zahlungsfrist nicht eingehalten werden, erfolgt eine kostenpflichtige Mahnung.

4.5.    Bei Kursen für Aus-, Fort-, und Weiterbildungen für Pflege- und Sozialbetreuungsberufe sind die gesamten Kurskosten nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 10 Tagen vor Kursbeginn, bei späterem Rechnungserhalt jedoch sofort zu bezahlen.

4.6.    Verkehrscoaching: Die Ausstellung der Teilnahmebestätigung nach erfolgreichem Kursbesuch kann erst nach Zahlungseingang auf dem Konto der Johanniter erfolgen.

4.7.    Rechnungen werden klimaschonend elektronisch als PDF-Datei verschickt. Für eine nachträgliche Änderung der Rechnungsadresse werden Bearbeitungskosten von EUR 10,00 inkl. Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.

4.8.    Bei Firmen- und Gruppenkursen wird aufgrund der bekannt gegebenen Daten ein Anbot erstellt, welches die Grundlage für die Abrechnung bildet. Wurde eine Bezahlung nach Rechnungslegung vereinbart, ist der Rechnungsbetrag binnen 14 Tagen ab Rechnungslegung ohne Abzüge zu bezahlen.

4.9.    Sollte ein Rabatt oder Kursgutschein zu Unrecht beansprucht worden sein (z.B. Konsumation eines kostenlosen Erste-Hilfe-Kurses für fördernde Mitglieder) behalten sich die Johanniter vor, die ausstehenden Kurskosten in Rechnung zu stellen. In diesem Fall wird eine zeitgerechte Information an die Teilnehmer: innen verschickt. Eine Teilnahme am gebuchten Kurs ist in diesem Fall nur möglich, wenn der ausstehende Betrag zu Kursbeginn beglichen wurde (mittels Barzahlung oder, falls verfügbar, per Bankomat-/Kreditkarte).

4.10.    Die Johanniter sind bereit, mit möglichen Kostenträger:innen (z.B. Arbeitgeber:innen) direkt abzurechnen, sofern die Teilnehmer:innen oder ihre Kostenträger:innen alle Voraussetzungen (Zustimmung Kostenträger zur Kostenübernahme und zum Erhalt der Rechnung elektronisch im PDF-Format, Bekanntgabe Kostenträger samt Anschrift und ggf. UID) dafür geschaffen haben. Für den Fall, dass eine Kostentragung durch Dritte gewünscht wird, kann nur eine schriftliche Anmeldung durch die Kostenträger:innen entgegengenommen werden. Die Teilnehmer:innen haften subsidiär für die Kurskosten.

5.    Rücktritt und Stornokosten

5.1.    Zu Erste-Hilfe-Kursen angemeldete Teilnehmer:innen können bis 3 Werktage vor Lehrgangsbeginn ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Tritt ein/e Teilnehmer:in innerhalb von 2 Werktagen vor der Veranstaltung zurück, wird eine Bearbeitungspauschale von 100% des Entgeltes für die konkrete Ausbildungsveranstaltung berechnet. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei den Johannitern. Die Bearbeitungspauschale wird nicht berechnet, wenn ein/e Ersatzteilnehmer:in benannt wird. Der Rücktritt ist wenigstens telefonisch zu erklären. Eine Kündigung durch den/die Teilnehmer:in nach Lehrgangsbeginn oder ein Kursabbruch befreit nicht von der Zahlung des vollen Lehrgangsentgelts.

5.2.    Bei Kursen für Ausbildungen gemäß Sanitäter:innengesetz ist eine Abmeldung vor Zustellung der Aufnahmebestätigung der Aufnahmekommission kostenlos. Nach Zustellung der Aufnahmebestätigung wird bei Abmeldung eine Stornogebühr von 25% der gesamten Kurskosten eingehoben. Erfolgt die Abmeldung innerhalb von vier Wochen vor Beginn der Ausbildung oder später, müssen die gesamten Kurskosten in Rechnung gestellt werden. Die Nominierung von Ersatzteilnehmer:innen ist nur vor der Durchführung des Aufnahmeverfahrens und nur im Einvernehmen mit dem Kursbüro möglich.

5.3.    Bei Fort- und Weiterbildungen gemäß Sanitäter:innengesetz kann bis 7 Werktage vor Kursbeginn kostenlos zurückgetreten werden, ab 6 Werktagen werden 100% der Kurskosten berechnet.

5.4.    Bei Kursen für Aus-, Fort-, und Weiterbildungen für Pflege- und Sozialbetreuungsberufe ist eine schriftliche Abmeldung vor dem definierten Anmeldeschluss kostenlos. Die Nominierung von Ersatzteilnehmer:innen ist nur im Einvernehmen mit der Ausbildungsleitung möglich. Bei einer Abmeldung nach definiertem Anmeldeschluss fällt eine Stornogebühr von 25% der gesamten Kursgebühr an. Erfolgt die Abmeldung innerhalb von vier Wochen vor Beginn der Aus-, Fort-, Weiterbildung oder später, muss die gesamte Kursgebühr zur Gänze bezahlt werden.

5.5.    Bei Verkehrscoaching-Kursen kann bis 10 Werktage vor Kursbeginn kostenlos ohne Angabe von Gründen zurückgetreten werden, danach werden 100% der Kurskosten berechnet.

5.6.    Bei ARC-Kursen, Notarztrefresherkursen und Kursen zur Ausbildung von leitenden Notärzten kann bis 6 Wochen vor Kursbeginn kostenlos zurückgetreten werden. Danach werden 100% der Kurskosten berechnet.

5.7.    Von Firmen- und Gruppen-Kursen kann bis 11 Werktage vor Kursbeginn kostenlos zurückgetreten werden, ab 10 Werktagen werden 50%, ab 3 Werktagen vor Kursbeginn 100% der Kurskosten berechnet.

5.8.    Der vorzeitige Abbruch einer Schulung durch den/die Teilnehmer:in befreit diese/n weder ganz noch teilweise von der Zahlungspflicht. Dies gilt gleichermaßen für den Fall, dass wegen Fehlzeiten eine Kursbescheinigung oder die Zulassung zu Prüfungen nicht erteilt werden kann.

5.9.    Die Kursleitung kann Teilnehmer:innen ausschließen, die die Erreichung der Unterrichtsziele schuldhaft verhindern. Weggewiesenen Personen werden keine Kurskosten zurückerstattet. Die Kursbestätigung wird erst nach kostenpflichtiger Absolvierung fehlenden Einheiten ausgehändigt.

5.10.    Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz kann der/die Verbraucher:in vom Vertrag innerhalb von 14 Kalendertagen zurücktreten. Die Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Es genügt, die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abzusenden. Bei Kursen oder Dienstleistungen, mit deren Ausführung vereinbarungsgemäß innerhalb von 14 Kalendertagen ab Vertragsabschluss begonnen wird, ist ein Rücktritt nicht bzw. nur nach den in den AGBs angeführten Bedingungen möglich.

5.11.    Wir empfehlen für kurzfristige Verhinderungen eine "Kurs Storno Schutz Versicherung", die Sie unkompliziert z.B. unter folgendem Link abschließen können: https://start.europaeische.at/kskss?AGN=505072.

6.    Kursmaterialien

6.1.    Die für die Durchführung der Lehrgänge/Kurse benötigten Unterrichtsmaterialien werden von den Johannitern bereitgestellt. Die geltenden Vorschriften für Hygiene und das Betreiben von Medizinprodukten werden eingehalten.

6.2.    Firmen- oder Gruppenkurse: Das benötigte Lehrgangsmaterial für Kurse in den Räumen von Auftraggeber:innen wird ohne Mehrkosten durch die Johanniter vor dem vereinbarten Kurstermin angeliefert und danach abgeholt. Der/die Auftraggeber:in trägt dafür Sorge, dass die Lehrgangsmaterialien bei Anlieferung entgegengenommen, sicher verwahrt und bei Abholung übergeben werden können. Die Termine zur Lieferung und Abholung sind zwischen Auftraggeber:innen und Johannitern abzustimmen. Zusätzliche An- und Abfahrten, die nötig werden, ohne dass dies durch die Johanniter zu verantworten ist, können ggf. dem/der Auftraggeber:in in Rechnung gestellt werden.

7.    Kursbestätigung / Zeugnis

7.1.    Die Johanniter Österreich Ausbildung und Forschung gemeinnützige GmbH führt Kurse für lebensrettende Sofortmaßnahmen für den Führerscheinerwerb und Ausbildungen gemäß Sanitäter:innengesetz im Auftrag der Johanniter-Unfall-Hilfe in Österreich durch. Kursbestätigungen und -zeugnisse werden in diesem Fall durch die Johanniter-Unfall-Hilfe in Österreich ausgestellt.

7.2.    Soweit nicht im Einzelfall anderes geregelt besteht bei allen Kursen durchgehende Anwesenheitspflicht. Nach erfolgreicher Leistungsfeststellung (theoretisch und praktisch) erhalten Teilnehmer:innen eine Kursbestätigung. Die Art der Leistungsfeststellung ist kursabhängig. Die Bezahlung der Kurskosten sowie die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises sind Voraussetzung für die Ausstellung der Kursbestätigung bzw. des Zeugnisses.

8.    Haftungsausschluss

8.1.    Aus der Anwendung der bei den Johannitern erworbenen Kenntnisse können keinerlei Haftungsansprüche gegenüber den Johannitern geltend gemacht werden. Den Anweisungen des Lehrpersonals und den Sicherheitshinweisen ist unbedingt Folge zu leisten. Ein Zuwiderhandeln erfolgt auf eigene Gefahr. Für allfällige Schäden kann in diesem Fall keinerlei Haftung übernommen werden. Soweit gesetzlich zulässig, haften die Johanniter nicht für Personen, Sach- und Vermögensschäden der Teilnehmer:innen. Die Johanniter haften insbesondere nicht für persönliche Gegenstände der Teilnehmenden inkl. Lernunterlagen.  

8.2.    Die Teilnehmer:innen bestätigen, dass sie für die Kursteilnahme und Bewältigung von Praxiseinheiten psychisch und physisch ausreichend gesund sind. Bei bestimmten Kursen ist dies durch eine ärztliche Bestätigung nachzuweisen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigenverantwortlich.

8.3.    Die Johanniter garantieren nicht die Erreichung des Ausbildungszieles, die von der Bemühung des Einzelnen abhängt und übernimmt keine Haftung für Schäden, welche ein:e Teilnehmer:in Dritten durch Anwendung von Maßnahmen, welche Gegenstand der Veranstaltung waren, verursacht.

9.    Gerichtsstand

Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Wien vereinbart. Diese Bestimmung findet auf Verbrauchergeschäfte keine Anwendung.

10.    Bestimmungen zum Datenschutzgesetz und Urheberrecht

10.1.    Mit der Kursanmeldung erteilen die Kursteilnehmer:innen die Zustimmung zur elektronischen Verarbeitung der Angaben zur Person für alle zum Kursbetrieb der Johanniter erforderlichen Vorgänge. Die die Kursteilnehmer:innen betreffenden Daten dienen ausschließlich dem Kursbetriebszweck und werden vertraulich behandelt. Die Kursteilnehmer:innen stimmen weiters zu, dass Zeugnisse, Teilnahmebestätigung und Rechnungen in elektronischer Form an die E-Mail-Adresse der Kursteilnehmer:innen zugesandt werden. Sofern es für den Kursbetrieb (inkl. Kursverrechnung) erforderlich ist, erteilen die Kursteilnehmer:innen weiters die Zustimmung zum Datenaustausch mit den in die Kursabwicklung oder -verrechnung betroffenen Institutionen (z. B. AUVA) und Gesellschaften der Johanniter-Unfall-Hilfe in Österreich im unbedingt notwendigen Ausmaß. Teilnehmer:innen von Ausbildungen gemäß Gesundheits- und Krankenpflegegesetz stimmen zu, dass andere Kursteilnehmer:innen zu Ausbildungszwecken in anonymisierte Diplomarbeiten ohne Recht zur Vervielfältigung einsehen können.

10.2.    Für die Abwicklung der Kurse kann der Eintrag personenbezogener Daten durch Kursteilnehmer:innen zu Kursbeginn auf Listen notwendig sein. Nachfolgende Teilnehmer:innen können dabei bereits auf den Listen vorhandene Einträge bekannt werden. Stimmen Teilnehmer:innen dem nicht zu, ist das den Vortragenden mitzuteilen und den Eintrag auf einem separaten Blatt zu verlangen.

10.3.    Aufnahme von Ton- und Bildmaterial
Die Kursteilnehmer:innen erklären sich damit einverstanden, dass während der Kurse Ton- und Bildmaterial zu Übungs-, Dokumentations- und Werbezwecken aufgenommen werden können. Aus diesen Aufnahmen können die Teilnehmer:innen keine wie auch immer gearteten Ansprüche ableiten und stellen die Aufnahmen den Johannitern unentgeltlich und zeitlich uneingeschränkt zur Verfügung. Die Teilnehmer:innen können dieser Zustimmung vor Kursbeginn widersprechen.

11.    Gültigkeit

11.1.    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben alle übrigen Bestimmungen wirksam.

11.2.    Die vorliegenden AGB gelten ab 08.07.2024. Alle vorherigen AGB verlieren somit ihre Gültigkeit.


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