Notfallmedizin & Rettungsdienst

Fortbildungen

Die Johanniter bieten regelmäßig Fortbildungen für Rettungssanitäter:innen an, die gemäß §50 SanG und §63 GuKG als Weiterbildungsveranstaltungen angerechnet werden können. Auch Medizinstudierende, Auszubildende der Gesundheits- und Krankenpflege oder andere Interessierte können an den Fortbildungen teilnehmen. Unser Angebot reicht von zweistündigen Vorträgen über Tagesveranstaltungen bis hin zu mehrtägigen Kursen.

Notarztrefresher

gemäß §40b Ärztegesetz 1998 (ÄrzteG 1998), BGBl. I, Nr. 169/1998 idF BGBl. I Nr. 20/2019 Absch.5 §28 zur Aufrechterhaltung des Notarztdiploms

Der Notarztrefresher bietet Ihnen einen bunten Mix aus theoretischen Vorträgen aktueller Themen und Workshops. Die Themenschwerpunkte ändern sich jährlich und gerne informiert Sie unser Ausbildungszentrum über das aktuelle Programm.

Notfallkompetenzen

Notfallsanitäter:innen können in zusätzlichen Ausbildungsmodulen weitere Notfallkompetenzen (gem. Sanitätergesetz) erwerben.

Man unterscheidet zwischen den folgenden Notfallkompetenzen

Aufgrund dieser zusätzlichen Qualifikationen dürfen Notfallsanitäter:innen unter bestimmten Umständen Maßnahmen ergreifen, die üblicherweise Ärzt:innen vorbehalten sind.

Notfallkompetenzen dürfen angewendet werden, wenn

  • das Leben oder die Gesundheit der Patient:innen unmittelbar gefährdet ist
  • das gleiche Ziel nicht durch weniger invasive Maßnahmen erreicht werden kann,
  • ein Arzt/eine Ärztin verständigt wurde, aber noch nicht eingetroffen ist.

Notfallsanitäter:in Wien

gemäß §43 SanAV sowie weitere spezifische Schwerpunkte:

Der Tätigkeitsbereich von Notfallsanitäter:innen umfasst neben jenen von Rettungssanitäter:innen auch die Unterstützung von Notärzt:innen in allen notfallmedizinischen Maßnahmen. Dazu zählt auch der Transport von Notfallpatient:innen sowie die Verabreichung von speziellen Arzneimitteln.

Inhalte

  • erweiterte Erste Hilfe inklusive Defibrillation mit halbautomatischen Geräten
  • Einsatztaktik
  • berufsspezifische rechtliche Grundlagen
  • Notfallmedizin
  • Gerätelehre und Sanitätstechnik
  • Rettungswesen
  • Katastrophen und Großschadensereignisse
  • Angewandte Psychologie und Stressbewältigung

Zielgruppen und Voraussetzungen

  • aufrechte Tätigkeitsberechtigung als Rettungssanitäter:in
  • Nachweis von mindestens 160 Stunden im Rettungs- und Krankentransportsystem

Dauer
220 Stunden Theorie
280 Stunden Praxis im Notarztsystem sowie
40 Stunden Praktikum in einer fachlich geeigneten Krankenanstalt

Rettungssanitäter:in

gemäß Sanitätergesetz – SanG, BGBl. 30/2002 und Sanitäterausbildungsverordnung San AV

Rettungssanitäter:innen (RS) sind im Bereich des Krankentransportes sowie der präklinischen Notfallversorgung tätig. Zu Ihren Aufgaben zählen unter anderem die selbständige und eigenverantwortliche Versorgung und Betreuung kranker, verletzter und sonstiger hilfsbedürftiger Personen, die medizinisch indizierter Betreuung bedürfen. Sie leisten Hilfe in Notfällen sowie lebensrettende Sofortmaßnahmen. Dazu zählt auch die Anwendung halbautomatischer Defibrillatoren.

In diesem Lehrgang werden die theoretischen und praktischen Grundlagen anschaulich vermittelt. Dazu zählt Basiswissen in den Bereichen Anatomie und Physiologie sowie über Krankheitsbilder, erweiterte Erste-Hilfe-Maßnahmen sowie die richtige Anwendung medizinisch-technischer Geräte. Die Ausbildung wird mit der staatlich anerkannten Prüfung zum/zur Rettungssanitäter:in abgeschlossen.

Inhalte

  • Erste Hilfe und erweiterte Erste Hilfe
  • Defibrillation mit halbautomatischen Geräten
  • Anatomie und Physiologie
  • Störungen der Vitalfunktionen und Regelkreise und zu setzende Maßnahmen
  • Notfälle bei verschiedenen Krankheitsbildern und zu setzende Maßnahmen
  • Gerätelehre und Sanitätstechnik
  • Rettungswesen
  • Katastrophen und Großschadensereignisse
  • angewandte Psychologie und Stressbewältigung
  • berufsspezifische Rechtsgrundlagen
  • Hygiene

Zielgruppen und Voraussetzungen

  • Mindestalter 17 Jahre
  • Strafregisterauszug
  • gesundheitliche Eignung sowie Vertrauenswürdigkeit
  • ausreichende Sprachkenntnisse (Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens)
  • erfolgreiche Absolvierung der allgemeinen Schulpflicht (Zeugnis der 9. Schulstufe)

Dauer
160 Stunden Theorie
160 Praktikum im Krankentransport und Rettungsdienst


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