Informationen zur Barrierefreiheit

Die Johanniter-Unfall-Hilfe in Österreich ist bemüht, ihre Website so barrierefrei wie möglich im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) zu gestalten und ihre Inhalte, Informationen und digitalen Angebote barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die Website www.johanniter.at.

Geltende Anforderungen

Die Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG). Die gesetzten Maßnahmen orientieren sich an den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte der Web Content Accessibility Guidlines (WCAG 2.2).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Auf der Website stehen PDF-Dokumente zum Download bereit, die derzeit noch nicht vollständig barrierefrei sind. Insbesondere ältere oder gescannte Dokumente verfügen nicht immer über eine korrekte Struktur, ausreichende Textalternativen oder maschinenlesbaren Text.

Darüber hinaus haben nicht alle Nicht-Text-Inhalte wie Bilder, Grafiken oder grafische Bedienelemente in Formularen eine gleichwertige Textalternative.

b) Unverhältnismäßige Belastung

Aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen ist es derzeit nicht in allen Fällen möglich, ältere PDF-Dokumente, gescannte Inhalte oder Archivmaterial vollständig barrierefrei aufzubereiten. Ebenso ist es nicht möglich, für alle Video-Inhalte Audiobeschreibungen bereitzustellen, da dies eine unverhältnismäßige Belastung darstellen würde. Wir sind jedoch bemüht, nach Möglichkeit barrierefreie Alternativen zur Verfügung zu stellen und neue Inhalte möglichst barrierefrei zu gestalten.

c) Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs der Rechtsvorschriften

Auf der Website sind Inhalte und Dokumente verfügbar, die vor dem maßgeblichen Stichtag veröffentlicht wurden und daher vom Anwendungsbereich des Barrierefreiheitsgesetzes ausgenommen sind.

Darüber hinaus sind Inhalte von Drittanbietern, die nicht von uns entwickelt, finanziert oder kontrolliert werden, ebenfalls ausgenommen. Für diese Inhalte kann keine Aussage zur Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen getroffen werden.

Die genannten Unvereinbarkeiten werden laufend überprüft und – soweit möglich – schrittweise behoben.

Rückmeldungen und Kontakt

Wir Johanniter sind um einen möglichst barrierefreien Zugang bemüht und verbessern laufend unsere Website.

Ihre Rückmeldungen zur Barrierefreiheit sind uns wichtig. Wenn Sie Barrieren feststellen, Fragen zur Nutzbarkeit unserer Website haben oder Unterstützung beim Zugriff auf bestimmte Inhalte benötigen, wenden Sie sich bitte an uns:

Johanniter Marketing
M marketing@johanniter.at

Bitte geben Sie, wenn möglich, die URL der betreffenden Seite und eine Beschreibung der Barriere an, damit wir gezielt helfen und verbessern können.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde zuletzt am 16.1.2026 aktualisiert.

Diese Erklärung orientiert sich an den Anforderungen des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG). Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem BaFG erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.2. Etwaige Anpassungen werden laufend durchgeführt.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren