Einsatz mit Mehrwert

Du hast es in der Hand, wie du in den nächsten 9 Monaten mehr aus dir machst!

FAQs zum Zivildienst

Die häufigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Zivildienst bei den Johannitern haben wir hier für dich zusammengestellt.

Solltest du trotzdem noch offene Fragen haben, melde dich bei uns. Wir helfen dir gerne weiter!

In welchen Bereichen kann ich bei den Johannitern den Zivildienst absolvieren?

Die Johanniter bieten Zivildienstplätze als Sanitäter im Krankentransport und Rettungsdienst in Wien, Orth an der Donau (NÖ) und Patergassen (Ktn.) an.
In Innsbruck (Tirol) können Zivildienstleistende auch im Fahrdienst arbeiten. Diese müssen keine Sanitäter-Ausbildung, aber einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren.

Wann ist bei den Johannitern Turnusbeginn?

Bei den Johannitern hängen die Turnustermine vom jeweiligen Standort ab.

  • Jänner (Wien, Tirol, NÖ)
  • April (Wien, Tirol, Kärnten, NÖ)
  • Juli (Wien, NÖ)
  • August (Wien, Tirol, Kärnten)
  • Oktober (Wien, Tirol, NÖ)
  • November (Kärnten)
  • Dezember (Tirol)

Einen genauen Überblick über die freien Stellen und Turnus-Termine bei uns findest du auf der Webseite der ZISA​​​​​​​.

Wann muss ich mich spätestens bei den Johannitern für den Zivildienst anmelden?

Du musst dich spätestens nach Erhalt des Feststellungsbescheids melden. Am besten meldest du dich bei uns, sobald du den Termin für die Stellung erhalten hast, dann können wir dich bereits für einen Turnus vormerken.

Ich bin teiltauglich. Kann ich trotzdem bei den Johannitern meinen Zivildienst absolvieren?

Wenn bei deiner Stellung eine eingeschränkte Tauglichkeit („Teiltauglichkeit“) festgestellt wird, kannst du dich trotzdem bei uns bewerben. Beim Bewerbungsgespräch können wir besprechen wie und ob du trotz körperlicher Einschränkungen eingesetzt werden kannst.

Jedoch gibt es keine 100-prozentige Garantie auf eine wunschgemäße Zuweisung.

Was muss ich beim Vorstellungsgespräch mitnehmen?

Bringe zum Termin folgende Unterlagen mit:

  • E-Card
  • Passfoto (falls vorhanden)
  • Bescheid auf Feststellung der Zivildienstpflicht
  • Meldezettel
  • Nachweis über die Erfüllung der Schulpflicht (Zeugnis der 9. Schulstufe oder höher)
  • amtlicher Lichtbildausweis
  • IBAN

Wann kommt der Zuweisungsbescheid?

Der Zuweisungsbescheid von der ZISA kommt ca. 3-4 Monate vor Zivildienst-Beginn.

Ich habe den Zuweisungsbescheid erhalten. Kann ich den Termin noch ändern oder die Einrichtung wechseln?

Nein. Ein Wechsel oder eine Terminverschiebung ist grundsätzlich nicht mehr möglich.

Der Zuweisungsbescheid darf nur in bestimmten, gesetzlich geregelten Ausnahmefällen behoben werden:

  • Wenn du zum Zeitpunkt des Dienstantritts noch in Ausbildung bist - und diese Ausbildung bereits vor dem 1. Jänner deines Stellungsjahres begonnen hast. Für eine später begonnene Ausbildung, wie zum Beispiel ein Studium, ist ein Aufschub prinzipiell nicht möglich, außer wenn durch die Ausbildungsunterbrechung nachweisbar ein bedeutender Nachteil entstehen würde.
  • Wenn du (innerhalb der Frist) einen Widerruf der Zivildiensterklärung abgibst, weil du den Grundwehrdienst beim Bundesheer leisten möchtest.
  • Wenn es unvorhergesehene, besonders berücksichtigungswürdige wirtschaftliche oder familiäre Gründe gibt (siehe Befreiung aus wirtschaftlichen oder familiären Interessen).
  • Wenn du begründete Zweifel an deiner gesundheitlichen Eignung für die Dienstleistung hast, kannst du um Überprüfung der Dienstfähigkeit ansuchen.

Wie viel Geld erhalte ich als Zivildienstleistender?

Jeder Zivildienstleistende erhält eine Grundvergütung von monatlich 585,10 EUR (Stand: 01.01.2024) und monatlich bis zu rund 365 EUR Verpflegungsgeld oder kostenlose Mahlzeiten (Frühstück, warme Hauptmahlzeit, eine weitere Mahlzeit). Außerdem sind Zivildienstleistende kranken- und unfallversichert und können – wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind – Wohnkostenbeihilfe und/oder Familien-/Partnerunterhalt beziehen.
Seit 1. April 2022 können Zivildienstleistende mit dem KlimaTicket Ö Zivildienst alle teilnehmenden Verkehrsmittel in ganz Österreich kostenlos nutzen, auch in der Freizeit!

Wenn ein Zivildienstleistender eine Dienstunterkunft wegen fehlender öffentlicher Verkehrsanbindung hat, erhält er auf Antrag einen Fahrtkostenersatz für 4 einfache Fahrten pro Monat zwischen dem Wohn- und Dienstort. Es wird kein Kilometergeld für Autofahrten ausgezahlt.


Die Grundvergütung und das Verpflegungsgeld werden bis zum 15. des Monats auf das von dir bekanntgegebene Konto ausbezahlt.

Wie bekomme ich das KlimaTicket Ö Zivildienst?

Seit 1. April 2022 können Zivildienstleistende mit dem KlimaTicket Ö Zivildienst alle teilnehmenden Verkehrsmittel in ganz Österreich kostenlos nutzen, auch in der Freizeit! Du erhältst das KlimaTicket nicht automatisch, sondern musst es rechtzeitig bei einer Servicestelle der Vertriebspartner selbst bestellen. Eine Online-Bestellung ist nicht möglich, da die Berechtigung (Zuweisungsbescheid) direkt am Schalter geprüft werden muss.

Falls du bereits privat ein KlimaTicket besitzt, kannst du dieses stornieren, damit du während deines Zivildienstes nicht die Kosten dafür tragen musst.

Was sind meine Aufgaben im Krankentransport?

Du hast die selben Aufgaben wie hauptberufliche Sanitäter:innen. Dafür wirst du in den ersten beiden Monaten von uns ausgebildet.

Mehr Infos zum Krankentransport & Rettungsdienst und Fahrdienst.

Muss ich die Zivildienst-Ausbildung/Sanitäterausbildung selbst bezahlen?

Nein.

Bin ich während des Zivildienstes kranken- und unfallversichert?

Ja, du wirst nach dem allgemeinen Sozialversicherungsgesetz bei der ÖGK kranken- und unfallversichert.

Außerdem bist du während deines Zivildienstes von der Rezeptgebühr für Arzneimittel sowie der Servicegebühr für die e-card befreit.

Wie viel Urlaub habe ich?

Du hast Anspruch auf 2 Wochen Urlaub, die du nach Absprache mit dem oder der Vorgesetzten in Anspruch nehmen kannst.
Zusätzlich ist eine Sonderdienstfreistellung von bis zu 2 Tagen für Berufsvorbereitungen oder Ausbildungszwecke möglich.

Kann ich den Zivildienst auf mehrere Zeitabschnitte aufteilen, z.B. in den Sommerferien?

Nein, du musst deinen Zivildienst ohne Unterbrechungen absolvieren.

Ausnahme: Wenn du vorzeitig aus dem Zivildienst entlassen wirst (aus unterschiedlichen Gründen), musst du die restliche Dienstzeit zu einem späteren Zeitpunkt erbringen.

Habe ich einen Kündigungsschutz bei meinem oder meiner derzeitigen Arbeitgeber:in, wenn ich Zivildienst leiste?

Wenn du vor Beginn des Zivildienstes in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis stehst, musst du deine:n Arbeitgeber:in unverzüglich über den Erhalt des Zuweisungsbescheides informieren! Diese Mitteilung ist eine Voraussetzung für den Kündigungs- und Entlassungsschutz nach dem Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz.
Lass dir von dem oder der Arbeitgeber:in am besten schriftlich bestätigen, dass du den Zuweisungsbescheid unverzüglich nach dem Erhalt vorgelegt und ihn oder sie über die Zuweisung zum Zivildienst informiert hast.

Außerdem musst du dem oder der Arbeitgeber:in jede Veränderung des bekanntgegebenen Zeitausmaßes des Zivildienstes unverzüglich bekannt geben (z.B. eine vorzeitige Entlassung oder Unterbrechung des Zivildienstes). Im Fall einer vorzeitigen Beendigung des Zivildienstes hast du deine Berufstätigkeit unmittelbar wiederaufzunehmen.

Wenn du Arbeitslosengeld beziehst, musst du sofort das AMS über die Zuweisung informieren.

Bei einer Zivildienstleistung von 9 Monaten beträgt der Kündigungs- und Entlassungsschutz 1 Monat. Wenn der Zivildienst jedoch kürzer als 2 Monate geleistet wurde, umfasst der Kündigungs- und Entlassungsschutz einen Zeitraum von der halben Dauer des geleisteten Zivildienstes. Beispiel: Eine Zivildienstleistung von 4 Wochen bedeutet einen Kündigungs- und Entlassungsschutz für 2 Wochen.

Wie viele Wochenstunden habe ich zu arbeiten?

Im Durchschnitt arbeitest du 40 Stunden pro Woche.

Die wöchentliche Dienstzeit muss mindestens jener Zeit entsprechen, die auch für sonstige Beschäftigte in der Einrichtung vorgesehen ist, die im Wesentlichen gleichartige Dienstleistungen versehen. Sie darf bei Normaldienst grundsätzlich 45 Stunden, bei Turnusdienst grundsätzlich 48 Stunden nicht überschreiten.

Überstunden dürfen nur bei zwingenden dienstlichen Erfordernissen vom Vorgesetzten angeordnet werden und nur in jenem Ausmaß, wie sie auch von sonstigen Mitarbeitenden in der Einrichtung geleistet werden, die im Wesentlichen gleichartige Dienstleistungen zu erbringen haben.

Die tägliche Dienstzeit darf dabei 15 Stunden, die wöchentliche Dienstzeit 60 Stunden nicht überschreiten. Außerdem müssen Ruhezeiten eingehalten werden.

Darf ich während des Zivildienstes eine Nebenbeschäftigung ausüben oder studieren?

Ja, allerdings darf eine sonstige Beschäftigung nur in der dienstfreien Zeit ausgeübt werden und die Zivildienstleistung in keiner Weise beeinträchtigen.

Jedoch raten wir jenen, die die Sanitäter-Ausbildung absolvieren, während der Ausbildungszeit (erster und zweiter Monat) KEINE Nebenbeschäftigung (Führerschein, Studium, Nebenjob) wahrzunehmen. Denn du solltest dich in dieser Zeit auf die Prüfungen vorbereiten und in deiner Freizeit dafür lernen. Während der theoretischen Ausbildung muss etwa eine Zwischenprüfung (schriftlich) positiv absolviert werden, um mit der praktischen Ausbildung im Krankentransport fortfahren zu können. Am Ende der Ausbildung musst du die Abschlussprüfung ebenfalls positiv absolvieren, um als Sanitäter im Krankentransport und Rettungsdienst arbeiten zu können. Solltest du die Prüfung nicht bestehen, muss der Zivildienst bei den Johannitern abgebrochen werden. In diesem Fall musst du dir einen anderen Zivildienstplatz suchen.

Kann ich meine Zivildienst-Stelle wechseln?

Wenn du zu einer anderen Zivildienst-Einrichtung wechseln möchtest, brauchst du dazu unbedingt einen Versetzungsbescheid der Zivildienstserviceagentur. Die ZISA empfiehlt, dass du dir selbstständig eine neue Einrichtung suchst.

Weitere Informationen der ZISA dazu findest du hier.

Weitere Informationen rund um Allgemeines zum Zivildienst findest du auch bei der ZISA unter:
FAQs für Zivildienstleistende


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