Testamentspenden
Vererben für den guten Zweck
Sie möchten über Ihr Leben hinaus Gutes tun und das Leben Anderer zum Besseren wenden? Es ist Ihnen eine Herzensangelegenheit, die Johanniter in Ihrem Testament zu bedenken und Menschen in Notlagen zu helfen. Mit einem Testament können Sie schon zu Lebzeiten regeln, dass Ihr Wille über Ihren Tod hinaus respektiert wird. Sorgen Sie rechtzeitig für Klarheit – für sich selbst und Ihre Erb:innen.
Für ein gutes Gefühl
- Mit einem Testament bestimmen Sie bereits zu Lebzeiten, was nach Ihrem Tod mit Ihrem Vermögen passiert.
- Sie können Ihr Testament selbst errichten und so im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bestimmen, wie Ihr Vermögen einmal eingesetzt wird.
- Sie können in Ihrem Testament auch einzelne Dinge, etwa ein Sparbuch, vererben.
- Sie können Ihr Testament jederzeit ändern und widerrufen.
- Wenn Sie kinderlos sind und keine Angehörigen mehr haben, fällt ihr Vermögen an den Staat. Warum also nicht vorsorgen und eine gemeinnützige Organisation bedenken?
- Selbst ein kleiner Beitrag kann Großes bewirken.
Wie setze ich ein Testament auf?
Sie können jederzeit ein Testament errichten. Das kann eigenhändig geschehen oder mit Hilfe eines Notariats.
Das eigenhändige Testament
Folgende Dinge sollten Sie berücksichtigen:
- Das eigenhändige Testament muss vollständig mit der Hand geschrieben sein.
- Es muss die Bezeichnung „Testament", „Letzter Wille" oder „Letztwillige Anordnung" enthalten sein.
- Das Testament muss mit Ort und Datum versehen sein.
- Das Testament ist mit vollem Namen zu unterzeichnen.
- Bei dieser Form des Testaments benötigen Sie keine Zeug:innen.
Weitere Informationen finden Sie hier.