Häufig gestellte Fragen zum Thema Spenden
Die häufigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Spenden bei den Johannitern haben wir hier für Sie zusammengestellt:
Warum benötigen die Johanniter Spenden?
Die Johanniter-Unfall-Hilfe engagiert sich in unterschiedlichen sozialen und karitativen Bereichen, dazu zählen: Rettungsdienst und Krankentransport, Sanitätsdienste, mobile Gesundheits- und Krankenpflege, Palliativpflege, Erste-Hilfe-Ausbildung, Jugendarbeit, Rettungshunde und die Katastrophenhilfe im In- und Ausland. Diese Aufgaben können nicht zur Gänze durch Förderungen der öffentlichen Hand oder Krankenkassenbeiträge finanziert werden. Daher sind die Johanniter auch auf Spenden angewiesen.
Sind Spenden an die Johanniter steuerlich absetzbar?
Spenden an die Johanniter sind von der Steuer absetzbar. Wenn Sie Ihre Spende steuerlich absetzen möchten, entscheiden Sie sich für eine Dauerspende. Mitgliedsbeiträge, für die Sie eine Gegenleistung - etwa in Form des Auslandsrückholschutzes - erhalten, sind nicht von der Steuer absetzbar. Für Fördermitglieder der Johanniter bedeutet das, dass alle über den jährlichen Förderbeitrag von EUR 36,00 hinaus geleisteten Spendenbeiträge steuermindernd geltend gemacht werden können. Wenn Sie die Johanniter unterstützen, geben Sie bitte bekannt, ob Sie
- als Fördermitglied die Leistungen der Johanniter (Rückholschutz und kostenlosen Erste-Hilfe-Kurs) zu derzeit EUR 36,00 in Anspruch nehmen möchten. In diesem Fall können Sie darüber hinaus gehende Spendenbeiträge von der Steuer absetzen.
- als Spender:in (ohne Gegenleistungen der Johanniter) vermerkt werden und damit Ihre Spende in voller Höhe absetzen möchten.
Wie kann ich meine Spenden von der Steuer absetzen?
Sie teilen den Johannitern mit, ob Sie als Fördermitglied oder als Spender:in vermerkt werden möchten. Wenn Sie Ihre Spende steuerlich absetzten möchten, benötigen wir ab 2011 Ihre Sozialversicherungsnummer. Sie können Ihre gesamten Jahresspenden bis zu einer Höhe von 10 % Ihrer Vorjahreseinkünfte als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend machen. Je nach Höhe Ihres Einkommens erhalten Sie dann einen Teil der im vergangenen Jahr bezahlten Einkommens- bzw. Lohnsteuer (bis zu 50% der Spendensumme) vom Finanzamt zurück. Als Nachweis gelten bis 2011 Einzahlungsbelege, Daueraufträge, Kontoabbuchungen, etc. Bitte heben Sie alle Belege auf. Anonyme Spenden sind nicht von der Steuer absetzbar.
Bitte füllen Sie auf dem Spendenbeleg eindeutig Namen und Adresse aus. Die Spende kann nur von der Person von der Steuer abgesetzt werden, die auf dem Erlagschein angeführt ist. Natürliche Personen oder Unternehmen können maximal 10% des Vorjahresgewinns als Betriebsausgabe steuerlich absetzen.
Muss ich mein Geburtsdatum bei jeder Spende an die Johanniter bekannt geben?
Nein. Eine einmalige Bekanntgabe ist ausreichend.
Kann ich auch anonym spenden?
Ja, aber bedenken Sie: Anonyme Spenden können nicht von der Steuer abgesetzt werden. Um Ihre Spende steuerlich geltend machen zu können, geben Sie bitte Ihren Vor- und Zunamen laut Melderegister (siehe Meldezettel) und Ihr Geburtsdatum an.
Erhalte ich eine Spendenbestätigung?
Spendenbestätigungen werden nicht automatisch zugeschickt. Wenn Sie eine Spendenbestätigung benötigen, wenden Sie sich bitte an unseren Mitglieder- und Spendenservice.
Wie kann ich sicher gehen, dass meine Spende effizient eingesetzt wird?
Spenden heißt vertrauen – die Johanniter sind sich dieser Verantwortung bewusst und setzen Spendenmittel möglichst effizient ein. Die Johanniter werden gemäß Vereinsgesetz durch externe und unabhängige Wirtschaftsprüfer:innen geprüft. Darüber hinaus erfüllen die Johanniter alle vom Bundesministerium für Finanzen vorgegebenen Kriterien zur Spendenabsetzbarkeit, für die ebenfalls eine jährliche Prüfung durch externe Wirtschaftsprüfer:innen erfolgen muss. Die amtliche Registernummer der Johanniter lautet SO 1124. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen.
Kann ich auch für ein bestimmtes Projekt spenden?
Ja! Im Spendenformular können Sie in dem Feld „Spendenzweck“ angeben, für welchen Bereich oder welches Projekt Sie spenden. Diese Spende wird zweckgewidmet eingesetzt.
Wie kann ich sicherstellen, dass meine Spende einem bestimmten Bereich oder Projekt zugutekommt?
Ihre Spende wird für den Zweck verwendet, den Sie als Stichwort angeben. Wenn Sie einen speziellen Stützpunkt, etwa die Johanniter in Innsbruck oder in Waidhofen fördern möchten, wählen Sie bitte die entsprechende Kontonummer. So können Sie sicherstellen, dass Ihr Spendenbeitrag für die Arbeit dieses Stützpunktes verwendet wird. Überschreiten eingenommene Mittel die Kosten zur Finanzierung eines Projekts, verwenden wir dieses überschüssige Geld für andere satzungsgemäße Aufgaben. Dabei orientieren wir uns an der Vorgabe des Spenders. War die Spende für ein bestimmtes Auslandsprojekt gedacht, fließt sie in diesem Fall in ein ähnliches Auslandsprojekt - dorthin, wo Hilfe dringend gebraucht wird. Wenn Sie Ihre Spende nicht an einen Zweck binden, ermöglichen Sie es uns, das Geld dort einzusetzen, wo es am nötigsten ist. Dadurch unterstützen Sie zum Beispiel die Nothilfe nach Naturkatastrophen, die schnelles Handeln und zusätzliche Mittel erfordert. Spenden ohne Zweckwidmung werden jedenfalls für statutengemäße Aufgaben der Johanniter verwendet.
Wie hoch sind die Verwaltungskosten der Johanniter-Unfall-Hilfe?
Wir achten darauf, den Anteil der Verwaltungskosten so gering wie möglich zu halten. Aktuell liegt der Verwaltungs- und Werbekostenanteil der Johanniter-Unfall-Hilfe bei durchschnittlich 19% der Gesamtausgaben. Der sorgsame Umgang mit Spendengeldern wird im Rahmen der jährlichen Wirtschaftsprüfung kontrolliert. Darüber hinaus erfüllen die Johanniter alle vom Bundesministerium für Finanzen vorgegebenen Kriterien zur Spendenabsetzbarkeit, für die ebenfalls eine jährliche externe Wirtschaftsprüfung vorzulegen ist.