Bleibendes hinterlassen

Ihr Nachlass für den guten Zweck - die Arbeit der Johanniter nachhaltig unterstützen

Testamentspenden

Vererben für den guten Zweck

Sie möchten über Ihr Leben hinaus Gutes tun und das Leben Anderer zum Besseren wenden? Es ist Ihnen eine Herzensangelegenheit, die Johanniter in Ihrem Testament zu bedenken und Menschen in Notlagen zu helfen. Mit einem Testament können Sie schon zu Lebzeiten regeln, dass Ihr Wille über Ihren Tod hinaus respektiert wird. Sorgen Sie rechtzeitig für Klarheit – für sich selbst und Ihre Erb:innen.

Für ein gutes Gefühl

  1. Mit einem Testament bestimmen Sie bereits zu Lebzeiten, was nach Ihrem Tod mit Ihrem Vermögen passiert.
  2. Sie können Ihr Testament selbst errichten und so im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bestimmen, wie Ihr Vermögen einmal eingesetzt wird.
  3. Sie können in Ihrem Testament auch einzelne Dinge, etwa ein Sparbuch, für bestimmte Personen als Vermächtnis vererben.
  4. Sie können Ihr Testament jederzeit ändern und widerrufen.
  5. Wenn Sie kinderlos sind und keine Angehörigen mehr haben, fällt ihr Vermögen ohne ein gültiges Testament an den Staat. Warum also nicht vorsorgen und eine gemeinnützige Organisation bedenken?
  6. Selbst ein kleiner Beitrag kann Großes bewirken.
  7. Hinterlegen Sie das Testament bei einem Anwalt oder Notar, so ist es sicher verwahrt und wird auch wieder gefunden.

Wie setze ich ein Testament auf?

Sie können jederzeit ein Testament errichten. Das kann eigenhändig geschehen oder auch mit Hilfe eines Anwalts oder Notars als fremdhändiges Testament (mit Schreibmaschine, mit einem PC oder auch von einer anderen Person verfasst).

Das eigenhändige Testament

Folgende Dinge sollten Sie berücksichtigen:

  • Das eigenhändige Testament muss vollständig mit der Hand geschrieben und unterschrieben sein.
  • Es muss die Bezeichnung „Testament", „Letzter Wille" oder „Letztwillige Anordnung" enthalten sein.
  • Es empfiehlt sich, das Testament jedenfalls mit Datum zu versehen.
  • Bei dieser Form des Testaments benötigen Sie keine Zeug:innen. 

Weitere Informationen finden Sie hier.


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