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gemäß BGBL II Nr. 274/2009 §14 Abs.3
In den vierstündigen Coachings mit vier bis maximal zwölf Personen sollen die eigene Wahrnehmung und das Verantwortungsbewusstsein geschärft werden. Neben den rechtlichen, materiellen sowie psychischen Konsequenzen nach einem möglichen Unfall und den persönlichen Erfahrungsberichten der Fachleute wird vor allem auf Eigenverantwortung gesetzt und versucht, individuelle Motivationsstrategien zu erarbeiten.