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Verkehrscoaching

gemäß BGBL II Nr. 274/2009 §14 Abs.3

Im Verkehrscoaching für maximal zwölf Personen soll die eigene Wahrnehmung und das Verantwortungsbewusstsein geschärft werden. Dabei werden die rechtlichen, materiellen sowie psychischen Konsequenzen nach einem möglichen Unfall beleuchtet um die Eigenverantwortung zu fördern. Zudem werden die Ursachen für den Führerscheinverlust erörtert und individuelle Motivationsstrategien erarbeitet. Das Verkehrscoaching soll helfen Ihr Bewusstsein zu schärfen, Ihr Verhalten zu refelktieren und gemeinsam in der Gruppe Lösungen und Strategien zu erarbeiten.

Das Verkehrscoaching wird angeordnet, wenn ein Alkoholdelikt zwischen 0,8 und 1,19 Promille bzw. ein Suchtmittelkonsum hinterm Steuer von der Behörde erfasst wird. Kommt es nach Absolvierung des Verkehrscoachings innerhalb von 2 Jahren zu einem weiteren Alkoholdelikt über 0,8 Promille bzw. einem Suchtmittelkonsum, ist eine Nachschulung notwendig. Bei Probeführerscheinbesitzer:innen wird schon nach dem ersten Delikt eine Nachschulung verordnet.

Inhalte:

  • Folgen von Alkohol- und Suchtmittelkonsum für den Körper und für die Sicherheit im Straßenverkehr
  • rechtliche, materielle sowie psychische Konsequenzen nach einem Unfall
  • mit dem eigenen Verhalten auseinandersetzen
  • gemeinsam Lösungsstrategien entwickeln

Dauer: 4 Stunden


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