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gemäß § 51 Sanitätergesetz
Sanitäter und Sanitäterinnen sind gesetzlich (gemäß § 51 Sanitätergesetz) verpflichtet binnen zwei Jahren die Überprüfung der Herz-Lungen-Wiederbelebung inkl. Defibrillation abzulegen.
Die Johanniter haben zur Sicherheit ihrer Patienten und Patientinnen hohe interne Qualitätsstandards eingeführt. Daher müssen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Johanniter die Rezertifizierung jährlich absolvieren!
Voraussetzungen:
Kursgebühr: 150,00 EUR