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gemäß §6 Führerscheingesetz-Durchführungverordnung (FSG-DV)
Der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein richtet sich speziell an Führerscheinanwärter und Führerscheinanwärterinnen der Klassen A, B, C und F und vermittelt notwendige Kenntnisse in lebensrettenden Sofortmaßnahmen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.
Dieser Kurs umfasst eine theoretische und praktische Ausbildung im Ausmaß von 6 Stunden mit folgenden Inhalten: