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Notfallsanitäter können in zusätzlichen Ausbildungsmodulen weitere Notfallkompetenzen (gem. Sanitätergesetz) erwerben:
Man unterscheidet zwischen den Allgemeinen Notfallkompetenzen
sowie den Besonderen Notfallkompetenzen
Aufgrund dieser zusätzlichen Qualifikationen dürfen Notfallsanitäter unter bestimmten Umständen Maßnahmen ergreifen, die üblicherweise Ärzten vorbehalten sind.
Notfallkompetenzen dürfen angewendet werden, wenn
Die Notfallkompetenzen bauen aufeinander auf, das heißt ein Notfallsanitäter mit der Bezeichnung NKI hat bereits die Ausbildungen NKA und NKV abgeschlossen.