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gemäß §26 ASchG und §40 AStV
Im Erste-Hilfe-Basiskurs lernen Sie das richtige Verhalten bei Unfällen und plötzlichen Erkrankungen sowie Wundversorgung und lebensrettende Sofortmaßnahmen. Der Nachweis ist erforderlich für den Erwerb einer Jagdlizenz, eines Segelscheines sowie für Ersthelfer und Ersthelferinnen in Betrieben. Der Kurs ist auch für Führerscheinanwärter und Führerscheinanwärterinnen der Klassen A, B, C, D, E und F anrechenbar.
Der Erste-Hilfe-Basiskurs umfasst eine theoretische und praktische Ausbildung im Ausmaß von 16 Stunden mit folgenden Inhalten: