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Im Rahmen des Arbeitnehmerschutzgesetzes ist in jedem Betrieb, der regelmäßig mehr als 10 Personen beschäftigt, eine Sicherheitsvertrauensperson zu bestellen (§10 Arbeitnehmer/innenschutzgesetz). Die Anzahl richtet sich nach der Betriebsgröße.
Die Ausbildung umfasst 24 Stunden im Bereich der Arbeitssicherheit, dazu zählen etwa: