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gemäß § 43 Sanitätergesetz BGBI. I Nr. 30/2002
Um den Beruf als Rettungssanitäter oder Rettungssanitäterin ausüben zu dürfen, ist (nach § 43 des Sanitätergesetzes) nach dem erfolgreichen Abschluss der Grundausbildung, die erfolgreiche Absolvierung des Berufsmoduls erforderlich.
Inhalte des Berufsmoduls:
Voraussetzungen:
Kursgebühr: 995,00 EUR