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Die Johanniter - Im Dienste des Lebens

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Sicherheitsvertrauensperson

Die Johanniter bilden auch Sicherheitsvertrauenspersonen aus. Betriebe, die regelmäßig mehr als zehn Personen beschäftigen, sind verpflichtet, Sicherheitsvertrauenspersonen zu bestellen (§10 Arbeitnehmer/innen-

schutzgesetz). Die Anzahl richtet sich nach der Betriebsgröße.

 

Die Ausbildung umfasst 24 Stunden im Bereich der Arbeitssicherheit, dazu zählen etwa:

 

  • gesetzliche Bestimmungen
  • Rechte und Pflichten der Sicherheitsvertrauensperson
  • Vorkehrungen zur Unfallverhütung
  • persönliche Schutzausrüstung
  • vorbeugender Brandschutz
  • ausgewählte Praxisbeispiele

 

Gerne erstellen wir ein Anbot auf Anfrage.

 

Außerdem bieten die Johanniter die gesetzlich vorgeschriebene Betreuung durch eine Sicherheitsfachkraft und eine/n Arbeitsmediziner/in.

Ansprechpartner und Links


Sicherheitsvertrauensperson in Ihrer Nähe: